Rechtsprechung
BGH, 02.06.2010 - IV ZR 241/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 SGB 9, §§ 85 ff SGB 9, § 87 Abs 3 SGB 9, § 4 Abs 1 Buchst c ARB
Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers: Deckungsschutz für Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung im Verfahren vor dem Integrationsamt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Deckungsschutz für eine in einem Verfahren vor einem Integrationsamt getroffene Vereinbarung über die Auflösung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Rechtsschutzversicherer
- hensche.de
Rechtsanwaltskosten, Rechtsschutzversicherung, Schwerbehinderung
- rewis.io
Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers: Deckungsschutz für Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung im Verfahren vor dem Integrationsamt
- rewis.io
Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers: Deckungsschutz für Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung im Verfahren vor dem Integrationsamt
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB IX § 85 ff.
Deckungsschutz für Vereinbarung über Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses im Integrationsamt-Verfahren nach §§ 85 ff. SGB IX - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 85; SGB IX § 87 Abs. 3
Gewährung von Deckungsschutz für eine in einem Verfahren vor einem Integrationsamt getroffene Vereinbarung über die Auflösung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Rechtsschutzversicherer - datenbank.nwb.de
Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers: Deckungsschutz für Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung im Verfahren vor dem Integrationsamt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtschutzversicherung bei Ende eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Der Rechtschutzfall gem. §§ 2b, 4 Abs. 1c ARB 2010 bei individuell angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- AG München, 16.05.2008 - 171 C 20871/07
- LG München I, 12.11.2009 - 31 S 10228/08
- BGH, 02.06.2010 - IV ZR 241/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1211
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - IV ZR 241/09
Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02- r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - IV ZR 241/09
Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02- r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191). - BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - IV ZR 241/09
Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02- r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
- OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 7 U 102/13
Deckungspflicht für Verhandlungen über Auflösungsvertrag
Außerdem hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 2.6.2010, Az. IV ZR 241/09, die Einleitung des Zustimmungsverfahrens nach §§ 85 ff. SGB I zwar als eine Kündigungsandrohung des Arbeitsgebers gegen seinen schwerbehinderten Arbeitnehmer angesehen, aber noch nicht als Verstoß beurteilt, was sich daraus ergibt, dass in der Entscheidung ausgeführt ist, ein verstoßabhängiger Rechtsschutzfall sei nicht dargelegt.